Im Gesundheitswesen ist gerade vieles gleichzeitig in Bewegung. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen, das Primärversorgungsgesetz lässt auf sich warten, die elektronische Patientenakte gehört seit einem Jahr zum Praxisalltag, und die Pflege hat neue Befugnisse bekommen. Dieser Beitrag ordnet den Stand vom 29. Oktober 2026 ein und trennt, was beschlossen ist, von dem, was erst geplant wird.
Der Überblick auf einen Blick
| Vorhaben | Stand | Was Praxen beachten sollten |
|---|---|---|
| GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | Beschlossen (Bundestag 10.07.2026), in großen Teilen seit 30.07.2026 in Kraft | Einsparungen im ambulanten Bereich; viele Vergütungsregeln greifen erst 2027 |
| Primärversorgungsgesetz | Referentenentwurf noch nicht veröffentlicht, erwartet Ende November 2026 | Ausgestaltung offen; verbindlicher Start als Zielmarke 1. Januar 2028 |
| Elektronische Patientenakte (ePA) | Nutzung für Praxen seit 1. Oktober 2025 verpflichtend | Befüllung eigener Befunde; Software und TI-Komponenten aktuell halten |
| BEEP (Pflegekompetenzen) | Seit 1. Januar 2026 in Kraft | Pflegefachkräfte erhalten eigene Befugnisse; Zuständigkeiten im Team klären |
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Das Sparpaket ist in Kraft
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Nach dem Zeitplan der KBV trat es in großen Teilen am 30. Juli 2026 in Kraft. Ziel ist laut Bundesgesundheitsministerium, den Ausgabenanstieg zu begrenzen und die Zusatzbeiträge stabil zu halten. Das Ministerium beziffert den Einsparbedarf im kommenden Jahr auf knapp 19 Milliarden Euro.
Für den ambulanten Bereich nennt die KBV Einsparungen von rund drei Milliarden Euro im nächsten Jahr. Die Kürzungen trafen überwiegend die Versorgung, vor allem die Praxen der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Welche Regelungen eine einzelne Hausarztpraxis konkret treffen, lässt sich aus den Pressemitteilungen kaum ablesen. Fachberichte sprechen davon, dass Vergütungssteigerungen begrenzt, Zuschläge gestrichen und bislang extrabudgetäre Leistungen teilweise wieder budgetiert werden. Die mit dem GVSG zum 1. Oktober 2025 eingeführte Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung bleibt demnach dem Grunde nach bestehen. Viele Vergütungsregeln gelten erst ab dem 1. Januar 2027.
Was Sie tun können: Lesen Sie die Stellungnahmen der KBV zum Gesetz, verfolgen Sie die Rundschreiben Ihrer KV, und prüfen Sie die Honorarbescheide der kommenden Quartale gezielt auf Veränderungen bei Zuschlägen und extrabudgetären Leistungen.
Primärversorgungsgesetz: Der Entwurf lässt auf sich warten
Das Gesetz soll die hausärztliche Versorgung neu ordnen. Entgegen früherer Ankündigungen liegt kein Referentenentwurf vor. Nach aktuellen Berichten wird er Ende November 2026 in Berlin erwartet. Angestrebt ist, das Gesetz noch 2026 auf den Weg zu bringen, ein konkreter Kabinettstermin ist nicht bekannt. Als verbindlicher Start gilt der 1. Januar 2028, eine Umsetzung in Teilschritten halten Beobachter für möglich.
Offen sind zentrale Fragen:
- Ersteinschätzung: Im Gespräch ist ein verlässliches digitales oder telefonisches Verfahren. Wie es aussehen soll, ist nicht bekannt.
- Steuerung der Patient:innen: Bonus- und Malussysteme, eine Gebühr oder eine Überweisungspflicht sind im Gespräch, entschieden ist nichts.
- Form des Systems: Ob es ein verbindliches Hausarztmodell wird, ein Ausbau der HZV oder GKV-Wahltarife, ist offen. Aus der Koalition heißt es, es solle kein reines Primärarztsystem werden.
- Weitere Impulse: Für Dezember 2026 wird ein Bericht der Fachkommission für Strukturreformen erwartet.
Was Sie tun können: Abwarten ist hier die richtige Strategie. Bauen Sie jetzt keine Prozesse auf Annahmen zum Gesetz um. Sinnvoll ist, Teamaufgaben und Delegation sauber zu dokumentieren, denn das ist in jedem Szenario nützlich.
Digitalisierung: ePA, TI und Praxissoftware
- ePA: Die Nutzung ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend. Verpflichtend einzustellen sind selbst erhobene Befunde, Arztbriefe, bildgebende Diagnostik und Laborergebnisse, sofern sie digital vorliegen und aktuell sind. Eine angekündigte Honorarkürzung von einem Prozent ist rechtlich unklar. Nach Darstellung des Gesetzgebers trifft sie nur Praxen, denen die nötigen ePA-Module fehlen.
- Medikation in der ePA: Die elektronische Medikationsliste ist verfügbar. Der elektronische Medikationsplan soll sie künftig ergänzen. Ein verlässliches Startdatum konnten wir nicht belegen, fragen Sie hierzu Ihren PVS-Hersteller.
- Heilberufsausweis: Seit dem 30. Juni 2026 sind nur noch Heilberufsausweise mit ECC-Zertifikaten zulässig, unter anderem für die E-Rezept-Signatur.
- DiGA: Seit März 2026 können Ärzt:innen digitale Gesundheitsanwendungen digital verordnen, freiwillig und nur mit PVS-Unterstützung.
- Barrierefreiheit: Praxen mit mehr als zehn Beschäftigten oder mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz müssen digitale Dienste wie Online-Terminbuchung oder Videosprechstunde barrierefrei anbieten.
- Hausärztliche Vorhaltepauschale: Sie gilt seit Januar 2026 in neuer, nach erfüllten Kriterien gestaffelter Form. Die Videosprechstunde ist eines der Kriterien.
Was Sie tun können: Klären Sie mit Ihrem PVS-Anbieter, ob alle ePA-Module installiert sind, und prüfen Sie Ihre Heilberufsausweise und Kartenterminals auf Gültigkeit.
BEEP: Mehr Befugnisse für die Pflege
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde im November 2025 vom Bundestag beschlossen, passierte im Dezember 2025 den Bundesrat und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Pflegefachkräfte dürfen damit einzelne Leistungen eigenverantwortlich erbringen, die bisher Ärzt:innen vorbehalten waren, etwa in der Wundversorgung, bei Diabetes oder Demenz. Die ärztliche Diagnose muss vorher gestellt sein.
Die Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege durch Pflegefachkräfte ist noch nicht voll einsatzfähig. Sie setzt einen Vertrag der Vertragspartner voraus, der nach Berichten frühestens Ende 2026 abgeschlossen wird. Bis dahin ist für Folgeverordnungen weiterhin ein Arztkontakt nötig.
Für Ihr Team heißt das: Neben der Delegation ärztlicher Leistungen nach Anlage 24 BMV-Ä gibt es für die Pflege jetzt auch einen Weg eigener Befugnisse. Wer in der Praxis mit Pflegefachkräften zusammenarbeitet, sollte die Zuständigkeiten klar beschreiben. Wie weit die Delegation an MFA, VERAH® und NäPa reicht, erklären wir in unserem Beitrag zu den delegierbaren Leistungen.
Fünf Schritte für die nächsten Wochen
- KBV- und KV-Informationen zum Sparpaket auswerten und die Honorarentwicklung ab dem Quartal 1/2027 einplanen.
- Ende November den Referentenentwurf zur Primärversorgung abwarten und erst dann Konsequenzen ziehen.
- ePA-Module, Heilberufsausweise und Kartenterminals mit dem PVS-Anbieter abstimmen.
- Delegation im Team schriftlich festhalten: Wer macht was, mit welcher Qualifikation und auf wessen Anordnung.
- Prozesse bei Hausbesuchen und Dokumentation prüfen. Effizienz wird bei knapperen Budgets wichtiger.
Was MARA Assist dazu beiträgt, und was nicht
MARA Assist unterstützt VERAH®, NäPa, EVA und MFA bei strukturierter Dokumentation von Hausbesuchen, Tests und Wundverläufen. Das spart Nacharbeit und erleichtert den Nachweis delegierter Leistungen. MARA Assist ist keine Abrechnungssoftware und keine ePA- oder TI-Anwendung. Eine PVS-Anbindung ist für 2027 geplant und heute nicht verfügbar. Mehr dazu in unseren häufig gestellten Fragen.
Fazit
Beschlossen sind das Sparpaket, die ePA-Pflicht und die Befugnisse der Pflege. Das Primärversorgungsgesetz ist dagegen noch ein Vorhaben ohne Text. Für Praxen heißt das: bei Honorar und Technik jetzt handeln, bei der Primärversorgung den Entwurf abwarten.
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Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 10.07.2026
- KBV: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Zeitplan, Stellungnahmen)
- Forum Verlag: GKV-Spargesetz: Was auf Hausarztpraxen jetzt zukommt, 03.08.2026
- IT-Boltwise: Primärversorgungsgesetz: Reformzeitplan bis 2028, 12.09.2026
- journalmed: Digitalgesetze: Das ändert sich 2026 für Arztpraxen
- Medical Tribune: So geht es 2026 mit der ePA weiter, 09.01.2026
- IWW: Neues Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege (BEEP)
Stand: 29. Oktober 2026. Gesetzgebungsverfahren können sich ändern. Der Abschnitt zum Primärversorgungsgesetz sollte nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs aktualisiert werden.